Operitivo

Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung)

Fassung vom 31. Oktober 2026

Einleitende Bestimmungen

Parteien und Vertragsschluss

1.

Diesen Vertrag schließen das Unternehmen, das Operitivo nutzt, als Verantwortlicher und die Semicolon d.o.o., Rakovčeva ulica 60, 52100 Pula, Kroatien, OIB 03411437372, die den Dienst Operitivo erbringt, als Auftragsverarbeiter (zusammen: die Parteien).

2.

Der Vertrag ist Teil der Nutzungsbedingungen. Er ist geschlossen, wenn das Unternehmen die Nutzungsbedingungen und diesen Vertrag annimmt; für das Unternehmen nimmt ihn der Inhaber des Unternehmenskontos in Operitivo an. Für jedes Unternehmen gibt es einen Vertrag, unabhängig von der Zahl seiner Nutzer und Filialen.

3.

Der Vertrag gilt für die personenbezogenen Daten, die Operitivo im Auftrag des Unternehmens verarbeitet, wie in Anhang II beschrieben, einschließlich der Daten seiner Nutzer und Mitarbeiter, solange das Unternehmen den Dienst nutzt und danach, bis die Daten gelöscht oder zurückgegeben sind (Klausel 10 Buchstabe d). Er gilt nicht für Daten, für die die Semicolon d.o.o. selbst Verantwortlicher ist: die Anmeldedaten und den Rechnungskontakt des Kontoinhabers, das Abonnement und seine Bezahlung sowie Anmelde- und Sicherheitsprotokolle; für diese Daten gilt die Datenschutzerklärung.

4.

Der Vertrag besteht aus diesen Einleitenden Bestimmungen, den Klauseln in den Abschnitten I bis III, den Zusätzlichen Bestimmungen und den Anhängen I bis IV. Die Klauseln sind nach den Standardvertragsklauseln des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 erstellt und übernehmen dessen amtlichen Wortlaut, mit den Bestimmungen, die sich auf die Verordnung (EU) 2016/679 beziehen.

5.

In Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten hat dieser Vertrag Vorrang vor den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

6.

Das Unternehmen kann diesen Vertrag jederzeit von dieser Seite ausdrucken oder als PDF speichern. Frühere Fassungen senden wir auf Anfrage an info@operitivo.com.

Abschnitt I

Klausel 1Zweck und Anwendungsbereich

a)

Mit diesen Klauseln soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.

b)

Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.

c)

Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

d)

Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.

e)

Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

f)

Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllt werden.

Klausel 2Verhältnis zu den Standardvertragsklauseln

a)

Diese Klauseln sind nicht die Standardvertragsklauseln des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915, sondern nach ihnen erstellt: Klausel 5 ist nicht übernommen, und Klausel 7.7 hat keinen Buchstaben e. Die übrigen Klauseln und Buchstaben tragen dieselben Nummern wie in diesem Beschluss.

b)

Die Zusätzlichen Bestimmungen und die Anhänge dürfen weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3Auslegung

a)

Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in dieser Verordnung.

b)

Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.

c)

Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Abschnitt IIPflichten der Parteien

Klausel 6Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7Pflichten der Parteien

7.1. Weisungen

a)

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

b)

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung

a)

Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.

b)

Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5. Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

a)

Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

b)

Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.

c)

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.

d)

Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

e)

Die Parteien stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

a)

Allgemeine schriftliche Genehmigung: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind; diese Liste findet sich in Anhang IV. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

b)

Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

c)

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.

d)

Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

7.8. Internationale Datenübermittlungen

a)

Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.

b)

Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8Unterstützung des Verantwortlichen

a)

Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

b)

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

c)

Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:

1)

Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;

2)

Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;

3)

Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;

4)

Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

d)

Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

a)

bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde, nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen;

b)

bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:

1)

die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

2)

die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

3)

die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

c)

bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

a)

eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);

b)

Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

c)

die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

Abschnitt IIISchlussbestimmungen

Klausel 10Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

a)

Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche, unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679, den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

b)

Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn

1)

der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;

2)

der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;

3)

der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde, die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln oder der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

c)

Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.

d)

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

Zusätzliche Bestimmungen

1. Pflichten des Verantwortlichen

1.1.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten hat, die es in Operitivo eingibt oder die Operitivo für es empfängt, und dass es die betroffenen Personen über die Verarbeitung informiert hat (Artikel 6, 13 und 14 DSGVO).

1.2.

Die dokumentierten Weisungen des Unternehmens nach Klausel 7.1 sind die Nutzungsbedingungen, dieser Vertrag und die Handlungen, die das Unternehmen und seine Nutzer in Operitivo vornehmen, etwa einen Kunden anlegen, ein Angebot per E-Mail senden, eine Rechnung ausstellen oder Minimax verbinden. Weitere Weisungen erteilt das Unternehmen schriftlich an info@operitivo.com.

1.3.

Das Unternehmen bestimmt, welche seiner Nutzer mit welcher Rolle Zugang zu Operitivo haben, und ist für ihre Handlungen in Operitivo verantwortlich.

1.4.

Das Unternehmen gibt in Freitextfelder (Notizen, Beschreibungen, Anmerkungen) keine sensiblen Daten im Sinne von Klausel 7.5 ein, auch keine Diagnose oder anderen Gesundheitsdaten in die Notiz zu Krankheitstagen. Die einzigen Gesundheitsdaten, die Operitivo vorsieht, sind Krankheitstage, erfasst als Art der Abwesenheit und als Status eines Mitarbeiters (Anhang II); das Unternehmen verarbeitet sie als Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO).

2. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

2.1.

Operitivo sendet die Meldung nach Klausel 9.2 spätestens 48 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, per E-Mail an den Kontoinhaber und die Administratoren des Unternehmens. Sind noch nicht alle Informationen bekannt, enthält die erste Meldung die bekannten, und den Rest senden wir, sobald wir ihn erfahren.

2.2.

Die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen benachrichtigt das Unternehmen als Verantwortlicher (Artikel 33 und 34 DSGVO). Operitivo unterstützt es dabei nach Klausel 9 und benachrichtigt sie an seiner Stelle nur, wenn das Unternehmen es schriftlich dazu ermächtigt.

3. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter

3.1.

Die Mitteilung nach Klausel 7.7 Buchstabe a senden wir per E-Mail an den Kontoinhaber und die Administratoren des Unternehmens, zeigen sie in der App an und tragen sie in die Änderungsliste in Anhang IV ein, mindestens 30 Tage bevor der neue Unterauftragsverarbeiter beginnt, Daten des Unternehmens zu verarbeiten. Die Mitteilung nennt den Unterauftragsverarbeiter, seine Aufgabe, wo er die Daten verarbeitet und auf welcher Grundlage die Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, falls dies geschieht.

3.2.

Das Unternehmen erhebt Einwände schriftlich an info@operitivo.com vor Ablauf dieser Frist. Auf einen Einwand hin setzt Operitivo den neuen Unterauftragsverarbeiter für dieses Unternehmen nicht ein, etwa indem es die Funktion abschaltet, die ihn braucht. Ist das nicht möglich, kann das Unternehmen den Vertrag bis zum Tag der Änderung ohne Kosten kündigen, und Operitivo erstattet den nicht genutzten Teil des im Voraus bezahlten Abonnements. Bis dahin gelangen die Daten dieses Unternehmens nicht zum neuen Unterauftragsverarbeiter.

4. Prüfungen

4.1.

Die Informationen nach Klausel 7.6 Buchstabe c stellen wir zuerst als Dokumentation bereit: die Beschreibung der Maßnahmen in Anhang III, die SOC-2- oder ISO-27001-Berichte der Unterauftragsverarbeiter, soweit diese ihre Weitergabe erlauben, und Antworten auf einen Fragebogen des Unternehmens.

4.2.

Reicht die Dokumentation nicht aus, kann das Unternehmen eine Prüfung aus der Ferne oder in den Räumlichkeiten der Semicolon d.o.o. durchführen, mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt, in der Regel einmal im Jahr. Gibt es Anzeichen für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder verlangt eine Aufsichtsbehörde die Prüfung, gelten weder die Grenze von einer Prüfung im Jahr noch die 30 Tage, und die Prüfung wird mit angemessener Frist angekündigt.

4.3.

Die Prüfung führt das Unternehmen selbst oder ein von ihm gewählter Prüfer durch, der sich schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet hat. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf Daten anderer Unternehmen.

5. Ende der Verarbeitung

5.1.

Der Vertrag gilt, solange das Unternehmen Operitivo nutzt, und danach, bis Operitivo seine Daten nach diesem Punkt löscht oder zurückgibt.

5.2.

Während der Nutzung und 30 Tage nach ihrem Ende kann das Unternehmen seine Daten aus Operitivo herunterladen (etwa PDFs von Rechnungen und Angeboten). Auf eine schriftliche Anfrage innerhalb dieser Frist sendet Operitivo ihm einen Export aller seiner Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) mit seinen Dateien. Dies ist die Rückgabe der Daten nach Klausel 10 Buchstabe d.

5.3.

Spätestens 60 Tage nach dem Ende der Nutzung löscht Operitivo die Daten des Unternehmens aus der Datenbank und dem Dateispeicher, mit denen der Dienst arbeitet, und bestätigt dies dem Kontoinhaber per E-Mail.

5.4.

Danach bleiben die Daten des Unternehmens nur noch in diesen Kopien, bis sie verschwunden sind:

a)

in verschlüsselten Datenbanksicherungen: tägliche laufen nach 7 Tagen ab, wöchentliche nach 4 Wochen, monatliche und manuelle nach 12 Monaten;

b)

in den Kopien, die die Anbieter der Datenbank und des Dateispeichers zur Wiederherstellung aufbewahren und die vor den monatlichen Sicherungen ablaufen;

c)

in Datenbankkopien für Testversionen der App: eine Testversion, auf der wir eine Änderung der App testen, kann eine Kopie der Produktionsdatenbank in dem Zustand bei ihrer Erstellung erhalten. Eine solche Kopie besteht, solange diese Änderung offen ist, und wird bei der nächsten wöchentlichen Bereinigung nach ihrem Abschluss gelöscht, in der Regel innerhalb von 8 Tagen, sodass sie die 60 Tage aus Punkt 5.3 überdauern kann. Der Zugang zu den Testversionen und diesen Kopien ist durch eine Anmeldung im Vercel-Team von Operitivo geschützt und auf Personen beschränkt, die die Semicolon d.o.o. befugt;

d)

nach einem Umzug der Datenbank in eine andere Region in der alten Datenbank, die wir spätestens 30 Tage nach dem Umzug löschen;

e)

in einer Datenbankkopie, die der Datenbankanbieter bei der Wiederherstellung der Datenbank auf einen früheren Zeitpunkt hinterlässt oder die wir aus einem früheren Zeitpunkt zur Untersuchung eines Fehlers erstellen und die wir am selben Tag, spätestens 7 Tage nach ihrer Entstehung, löschen.

Sicherungen verwenden wir nur zur Wiederherstellung des Systems; stellen wir eine Sicherung mit Daten des Unternehmens wieder her, löschen wir diese Daten sofort erneut.

5.5.

Aufzeichnungen bei den Unterauftragsverarbeitern (gesendete E-Mails, Fehlerberichte, Serverprotokolle) werden mit Ablauf ihrer Aufbewahrungsfristen gelöscht.

5.6.

Auf schriftliche Weisung des Unternehmens vor Ablauf der Frist in Punkt 5.2 bewahrt Operitivo statt der Löschung ein schreibgeschütztes Archiv seiner Rechnungen und anderer Aufzeichnungen auf, die das Unternehmen gesetzlich aufbewahren muss, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist jeder Aufzeichnung abläuft. Vorher trennt Operitivo die Verbindungen des Unternehmens zu Minimax und anderen verbundenen Diensten, sodass sich das Archiv nicht mehr ändert. Für diese Zeit gilt dieser Vertrag für das Archiv weiter.

5.7.

Ohne eine solche Weisung bewahrt Operitivo die Daten des Unternehmens nicht über die Fristen dieses Punktes hinaus auf. Die Aufbewahrung von Rechnungen und Geschäftsunterlagen ist Pflicht des Unternehmens (Artikel 66 Absatz 18 und Artikel 108 des kroatischen Allgemeinen Steuergesetzes, Artikel 82 des Mehrwertsteuergesetzes, Artikel 10 und 13 des Rechnungslegungsgesetzes und Artikel 35 des Fiskalisierungsgesetzes), daher lädt das Unternehmen sie vor der Löschung herunter.

6. Änderungen, anwendbares Recht und Sprache

6.1.

Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ändert sich nach Klausel 7.7 und Punkt 3 dieser Zusätzlichen Bestimmungen.

6.2.

Andere Änderungen dieses Vertrags kündigt Operitivo per E-Mail an den Kontoinhaber und in der App mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten an, mit einer Zusammenfassung der Änderungen. Eine Änderung gilt für das Unternehmen, sobald es sie annimmt. Ein Unternehmen, das die Änderung nicht annimmt, kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne Kosten kündigen, und Operitivo erstattet den nicht genutzten Teil des im Voraus bezahlten Abonnements.

6.3.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Kroatien. Für Streitigkeiten ist das in den Nutzungsbedingungen bestimmte Gericht zuständig. Maßgeblich ist der kroatische Text; der englische und der deutsche Text sind Übersetzungen.

Anhang IListe der Parteien

Verantwortlicher

Name, OIB und Anschrift: das Unternehmen, das diesen Vertrag angenommen hat, wie in Operitivo eingetragen (Einstellungen, Unternehmensdaten).

Kontaktperson: der Inhaber des Unternehmenskontos in Operitivo, unter der E-Mail-Adresse seines Nutzerkontos. Die Mitteilungen nach diesem Vertrag erhalten auch die Administratoren des Unternehmens.

Datenschutzbeauftragter: hat das Unternehmen einen benannt, teilt es dessen Daten an info@operitivo.com mit.

Annahme: der Kontoinhaber nimmt den Vertrag in Operitivo an, und Operitivo zeichnet das Datum und die angenommene Fassung auf.

Auftragsverarbeiter

Name: Semicolon d.o.o., OIB 03411437372

Anschrift: Rakovčeva ulica 60, 52100 Pula, Kroatien

Kontaktperson: Bojan Dragojević, Geschäftsführer, info@operitivo.com

Datenschutzbeauftragter: nicht benannt; Artikel 37 DSGVO schreibt ihn für die Semicolon d.o.o. nicht vor.

Annahme: die Semicolon d.o.o. nimmt den Vertrag mit seiner Veröffentlichung auf dieser Seite an, und er gilt mit einem Unternehmen ab dem Tag, an dem dieses Unternehmen ihn annimmt.

Anhang IIBeschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Kunden des Unternehmens und ihre Kontaktpersonen

mögliche Kunden und Personen, die dem Unternehmen eine Anfrage senden

Empfänger von Angeboten, Rechnungen und anderen Dokumenten des Unternehmens

Personen, die Arbeitsaufträge unterschreiben, und Personen, die auf Fotos vor Ort zu sehen sind

Mitarbeiter des Unternehmens und Nutzer seines Operitivo-Kontos

Kontaktpersonen von Lieferanten und in Lieferantendokumenten genannte Personen (gescannte Lieferantenrechnungen und empfangene E-Rechnungen)

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Vor- und Nachname, OIB oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift, E-Mail und Telefon

IBAN, Beträge, Zahlungsart und Zahlungsstatus

Inhalt von Angeboten, Aufträgen, Arbeitsaufträgen, Rechnungen, Anfragen, Notizen und beigefügten Dokumenten

Fahrzeuge des Unternehmens (Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Zulassung und Versicherung) und die Arbeitsaufträge, bei denen sie genutzt wurden

Leistungsorte (Anschriften, Koordinaten und Zugangshinweise) sowie Immobilien und Geräte der Kunden

Unterschriften auf Arbeitsaufträgen mit Name, E-Mail, IP-Adresse und Gerät des Unterzeichners sowie Fotos vor Ort

Mitarbeiterdaten: Nutzerkonto, Rolle, Position, Stundensatz, zugewiesene Aufträge und Arbeitszeit an Arbeitsaufträgen, Dienstplan, Urlaub und andere Abwesenheiten

für Nutzer, die Rechnungen ausstellen: die OIB des Bedieners, die mit einer fiskalisierten Rechnung übermittelt wird, und, wenn Operitivo sie in Minimax als Kassierer einträgt, ihr Geschlecht

Lieferanten- und Positionsdaten aus gescannten Lieferantenrechnungen und empfangenen E-Rechnungen

Verarbeitete sensible Daten und angewandte Beschränkungen oder Garantien

Der Dienst ist nicht für die Verarbeitung sensibler Daten im Sinne von Klausel 7.5 bestimmt, mit einer Ausnahme: Krankheitstage, erfasst als Art der Abwesenheit eines Mitarbeiters (mit Datum) und als Status eines Mitarbeiters, ohne Diagnose, also Gesundheitsdaten. Das Unternehmen verarbeitet sie als Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO). Sie sehen nur Nutzer, deren Rolle Mitarbeiter sehen darf, die Abwesenheiten auch der Mitarbeiter selbst; Operitivo verwendet sie für nichts anderes. Eine Diagnose oder andere Gesundheitsdaten gibt das Unternehmen nicht ein, auch nicht in die Notiz zu Krankheitstagen (Punkt 1.4 der Zusätzlichen Bestimmungen).

Unterschriften und Fotos sind keine biometrischen Daten, da sie nicht mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identifizierung einer Person ermöglichen (Artikel 4 Nummer 14 und Erwägungsgrund 51 DSGVO).

Andere sensible Daten gibt das Unternehmen nicht ein (Punkt 1.4 der Zusätzlichen Bestimmungen).

Art der Verarbeitung

Speicherung von Daten und ihre Anzeige in der Web- und Mobil-App

Speicherung von Dateien (Fotos, Anhänge, gescannte Rechnungen, PDF-Dokumente)

Erstellung von PDF-Dokumenten

Versand von E-Mails und Push-Benachrichtigungen

Fiskalisierung von Rechnungen bei der Steuerverwaltung und Versand von E-Rechnungen über den vom Unternehmen gewählten Informationsvermittler

Texterkennung auf gescannten Lieferantenrechnungen und Auslesen von Positionen aus ihnen und aus Materiallisten, die ein Mitarbeiter diktiert oder eintippt, mit einem Sprachmodell der künstlichen Intelligenz

Fehlerüberwachung, Nutzerunterstützung und Datensicherung

Übermittlung von Daten an Dienste, die das Unternehmen selbst verbindet, etwa Minimax oder Google Kalender, auf seine Weisung

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

Erbringung des Dienstes Operitivo an das Unternehmen nach den Nutzungsbedingungen: Verwaltung von Kunden, Anfragen, Angeboten, Aufträgen, Arbeitsaufträgen, Rechnungen, Lager, Fahrzeugen, Geräten, Mitarbeitern und Kalender, Ausstellung und Fiskalisierung von Rechnungen, Versand und Empfang von E-Rechnungen sowie Unterstützung der Nutzer des Unternehmens.

Dauer der Verarbeitung

Solange das Unternehmen Operitivo nutzt, und danach bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten nach Punkt 5 der Zusätzlichen Bestimmungen; für ein Archiv, das das Unternehmen nach Punkt 5.6 verlangt, bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter

Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung durch jeden Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang IV angegeben. Ein Unterauftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur für die dort genannte Aufgabe und nur, solange die Verarbeitung durch Operitivo dauert, mit Ausnahme der Aufzeichnungen in Punkt 5.5 der Zusätzlichen Bestimmungen.

Anhang IIITechnische und organisatorische Maßnahmen

Schutz der Daten während der Übermittlung

Die App ist nur über HTTPS (TLS) erreichbar. Die App verbindet sich mit der Datenbank, dem Dateispeicher, der Steuerverwaltung und den Unterauftragsverarbeitern über verschlüsselte Verbindungen (TLS), mit der Steuerverwaltung zusätzlich mit dem Zertifikat des Unternehmens.

Schutz der Daten während der Speicherung

Datenbank, Dateispeicher und Sicherungen sind bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert (Anhang IV).

Das Fiskalisierungszertifikat und sein Passwort, die Schlüssel des E-Rechnungs-Vermittlers, das Minimax-Passwort und der Zugang zu Google Kalender werden von der App zusätzlich verschlüsselt (AES-256-GCM), mit einem Schlüssel, der nicht in der Datenbank liegt.

Passwörter der Nutzer werden nur als Hash (bcrypt) gespeichert.

Datenbanksicherungen werden verschlüsselt (AES-256), bevor sie an einem getrennten Ort gespeichert werden.

Trennung der Daten der Unternehmen

Jeder Datensatz in der Datenbank gehört zu einem Unternehmen, und die App liest und ändert bei jeder Anfrage eines angemeldeten Nutzers nur die Datensätze seines Unternehmens; die Ausnahme ist der Unterschriftslink des Kunden, der im nächsten Punkt beschrieben ist.

Die Dateien des Unternehmens (Fotos vor Ort, unterschriebene Arbeitsaufträge, Anhänge, gescannte Rechnungen) liegen in einem privaten Speicher im Ordner dieses Unternehmens. Sie öffnen sich über die App nach Prüfung der Anmeldung und der Berechtigung, über Links, die die Mobil-App 6 Stunden gültig signiert erhält, oder, bei einem Arbeitsauftrag, der dem Kunden zur Unterschrift gesendet wurde, über den Unterschriftslink des Kunden, der den unterschriebenen Arbeitsauftrag und die Fotos dieses Auftrags ohne Anmeldung öffnet. Öffentlich sind nur Bilder, die das Unternehmen in das Layout seiner Angebote einfügt (etwa sein Logo), und Profilbilder der Nutzer.

Identifizierung und Autorisierung der Nutzer

Anmeldung mit Passwort, nach Bestätigung der E-Mail-Adresse, oder mit einem Google-Konto.

Auf dem Server beschränkt die App jede Anfrage eines angemeldeten Nutzers auf die Daten seines Unternehmens; die Ausnahme ist der Link des Kunden zur Unterschrift eines Arbeitsauftrags. Innerhalb eines Unternehmens hat jeder Nutzer eine Rolle (Administrator, Vertrieb, Buchhaltung, Mitarbeiter), die den Zugang zu den meisten Daten beschränkt: für die wichtigsten Teile der App (Rechnungen, Eingangsrechnungen, Angebote, Anfragen, Kunden, Aufträge, Lager, Mitarbeiter, Aufgaben, Termine, Team und Einstellungen) prüft die App auf dem Server zusätzlich, ob diese Rolle es darf. Teile ohne eine solche Prüfung (etwa Geräte, Immobilien und Aktivitäten der Kunden sowie die Liste der Mitarbeiter eines Arbeitsauftrags, die ihre Kontaktdaten und Stundensätze zeigt) stehen allen Nutzern des Unternehmens offen.

Das Ändern oder Zurücksetzen eines Passworts beendet die Sitzungen dieses Nutzers auf anderen Geräten.

Zugang des Personals des Auftragsverarbeiters

Zugang zur Produktionsdatenbank und zum Dateispeicher hat heute nur der Geschäftsführer der Semicolon d.o.o.; der Zugang zu Testversionen der App und ihren Datenbankkopien ist in Punkt 5.4 der Zusätzlichen Bestimmungen beschrieben. Andere Personen erhalten ihn erst nach einer schriftlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit und nur, soweit ihre Arbeit es erfordert.

Auf Daten des Unternehmens greifen wir nur zur Erbringung des Dienstes, für vom Unternehmen gewünschte Unterstützung oder zur Fehlerbehebung zu.

Protokollierung und Fehlerüberwachung

Fehler der App werden ohne IP-Adresse und Cookies des Nutzers an den Fehlerüberwachungsdienst gesendet. Vor dem Senden werden aus dem Fehlereintrag OIB, die Werte von Feldern mit einer Steuer- oder Umsatzsteuernummer oder dem Geschlecht, Umsatzsteuernummern in Anfragen an VIES und Minimax sowie Einmalcodes und Tokens entfernt, die im Link als Parameter stehen. Ein Token im Pfad des Links selbst (etwa im Link zur Unterschrift eines Arbeitsauftrags oder zur Annahme einer Einladung) wird nicht entfernt.

Eine Sitzungsaufzeichnung wird nur für einen Teil der Fehler (10 %) erstellt, mit verborgenem Text und verborgenen Bildern; die Seiten- und Anfrageadressen in einer Aufzeichnung durchlaufen diese Entfernung nicht, sodass darin eine OIB oder Umsatzsteuernummer bleiben kann (etwa bei der Prüfung einer Umsatzsteuernummer).

Für eine Rechnung, die Operitivo selbst ausstellt, zeichnet die App den ausstellenden Nutzer und den Zeitpunkt der Ausstellung auf. Für eine über Minimax ausgestellte Rechnung zeichnet sie den Bediener (Kassierer) auf, den Minimax auf die Rechnung schreibt, mit seiner OIB, wenn Minimax eine liefert, den Operitivo-Nutzer mit dieser OIB, wenn es genau einen gibt, und den Ausstellungstag, den Minimax meldet. Für einen direkt in Minimax erstellten und in Operitivo bestätigten Storno wird kein Bediener aufgezeichnet.

Verfügbarkeit und Wiederherstellung

Der Datenbankanbieter ermöglicht die Wiederherstellung der Datenbank auf einen früheren Zeitpunkt innerhalb seines Wiederherstellungszeitraums.

Täglich erstellen wir eine verschlüsselte Sicherung der Datenbank an einem getrennten Ort (Cloudflare R2): tägliche bewahren wir 7 Tage auf, wöchentliche 4 Wochen, monatliche und manuelle 12 Monate.

Änderungen der Datenbankstruktur führen wir so ein, dass die vorherige Version der App weiter funktioniert, und entfernen Spalten und Tabellen erst in einer späteren, getrennten Änderung.

Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Jede Codeänderung durchläuft vor der Veröffentlichung automatische Tests und eine Prüfung.

Die Maßnahmen dieses Anhangs überprüfen wir, wenn sich der Dienst oder ein Unterauftragsverarbeiter ändert, mindestens aber einmal im Jahr.

Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen (Klauseln 8 und 9)

Anträge betroffener Personen: das Unternehmen findet, berichtigt und löscht die Daten von Kunden, Anfragen, Mitarbeitern und anderen Datensätzen selbst in der App und lädt ihre Dokumente herunter. Was es nicht selbst tun kann, erledigen wir auf seine Anfrage ohne unangemessene Verzögerung, damit es innerhalb der Frist nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO antworten kann.

Einen Antrag einer betroffenen Person, der direkt bei uns eingeht, leiten wir an das Unternehmen weiter und beantworten ihn nicht selbst (Klausel 8 Buchstabe a).

Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultation der Aufsichtsbehörde: auf Anfrage des Unternehmens stellen wir die Beschreibung der Verarbeitung, der Maßnahmen und der Unterauftragsverarbeiter bereit, die es dafür braucht.

Meldung einer Verletzung: neben den Angaben nach Klausel 9.2 nennt sie, wann die Verletzung eingetreten ist und wann sie uns bekannt wurde, welche Funktionen und Unterauftragsverarbeiter sie betrifft und was das Unternehmen selbst tun kann, etwa Passwörter ändern.

Verfahren bei einer Verletzung: wir stellen ihren Umfang fest, stoppen sie und sichern die Aufzeichnungen, benachrichtigen die betroffenen Unternehmen innerhalb der Frist in Punkt 2.1 der Zusätzlichen Bestimmungen und dokumentieren jede Verletzung mit den Fakten, ihren Auswirkungen und den ergriffenen Maßnahmen.

Anhang IVListe der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt (Klausel 7.7 Buchstabe a). Zu jedem sind seine Aufgabe, die Daten, auf die er zugreift, der Ort der Verarbeitung und, wenn Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, die Grundlage der Übermittlung (Kapitel V DSGVO) angegeben.

Vercel Inc.

440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA

Aufgabe
Hosting der App, Ausführung des Servercodes, geplante Aufgaben und Protokolle
Daten
alle Daten, die die App bei einer Anfrage verarbeitet, und Anfrageprotokolle
Ort der Verarbeitung
USA (Washington, D.C.); der Servercode zieht zusammen mit der Datenbank nach Frankfurt, Deutschland, um. Wo Vercel Protokolle aufbewahrt, gibt Vercel nicht an.
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023), hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://vercel.com/legal/dpa

Databricks, Inc. (Neon, LLC)

160 Spear Street, 15th Floor, San Francisco, CA 94105, USA

Aufgabe
Datenbank
Daten
alle Daten des Unternehmens in Operitivo außer Dateien
Ort der Verarbeitung
USA (AWS us-east-1, Nord-Virginia); die Datenbank zieht nach Frankfurt, Deutschland, um (AWS eu-central-1)
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023), hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://www.databricks.com/legal/dpa

Google Cloud EMEA Limited (Google LLC)

70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland

Aufgabe
Dateispeicher, Erstellung von PDF-Dokumenten und Texterkennung auf gescannten Lieferantenrechnungen (Cloud Vision)
Daten
Dateien des Unternehmens, Inhalt der in PDF umgewandelten Dokumente und Bilder gescannter Rechnungen
Ort der Verarbeitung
EU (Dateispeicher in mehreren EU-Regionen, PDF-Erstellung in Frankfurt, Deutschland, Texterkennung über den EU-Dienst von Google mit dem Standort eu)
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum

Anthropic Ireland, Limited (Anthropic, PBC)

6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Aufgabe
Auslesen von Positionen mit einem Sprachmodell der künstlichen Intelligenz aus dem Text gescannter Lieferantenrechnungen und aus Materiallisten, die ein Mitarbeiter diktiert oder eintippt, und ihre Zuordnung zu den Lagerartikeln
Daten
Text einer gescannten Lieferantenrechnung, der vom Mitarbeiter diktierte oder eingetippte Text sowie Namen, Codes, Kategorien und Einheiten der Lagerartikel des Unternehmens
Ort der Verarbeitung
USA und andere Länder, in denen Anthropic Anfragen verarbeitet; Speicherung in den USA höchstens 30 Tage
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://www.anthropic.com/legal/data-processing-addendum

Plus Five Five, Inc. (Resend)

2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA

Aufgabe
Versand von E-Mails (Angebote, Rechnungen, Einladungen und Benachrichtigungen)
Daten
Adressen der Empfänger, Inhalt der Nachricht und Anhänge
Ort der Verarbeitung
USA
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023), hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://resend.com/legal/dpa

650 Industries, Inc. (Expo)

624 University Ave FL1, Palo Alto, CA 94301, USA

Aufgabe
Push-Benachrichtigungen an die Mobil-App, die Expo an Apple (APNs) und Google (FCM) übergibt
Daten
Gerätekennung und Text der Benachrichtigung
Ort der Verarbeitung
USA
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023), hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://expo.dev/terms

Functional Software, Inc. (Sentry)

45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA

Aufgabe
Fehlerüberwachung
Daten
Fehlerbeschreibung und Zustand der App in diesem Moment, ohne IP-Adresse, mit aus dem Fehlerbericht entfernten OIB; für einen Teil der Fehler Sitzungsaufzeichnungen mit verborgenem Text und verborgenen Bildern, in deren Anfrageadressen eine OIB oder Umsatzsteuernummer bleiben kann
Ort der Verarbeitung
Deutschland (Frankfurt); unsere eigenen Kontodaten bei Sentry in den USA
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023), hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://sentry.io/legal/dpa/

Intercom R&D Unlimited Company (Intercom, Inc.)

2nd Floor, Stephen Court, 18-21 St. Stephen's Green, Dublin 2, Irland

Aufgabe
Support-Chat in der App, wenn er eingeschaltet ist
Daten
Name, E-Mail und Rolle des Nutzers, Name und OIB des Unternehmens sowie das, was der Nutzer im Chat schreibt
Ort der Verarbeitung
USA
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023), hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://www.intercom.com/legal/data-processing-agreement

GitHub, Inc.

88 Colin P Kelly Jr Street, San Francisco, CA 94107, USA

Aufgabe
Ausführung der täglichen Datenbanksicherung
Daten
Inhalt der Datenbank, der während der Sicherung über einen Server von GitHub läuft, bevor er verschlüsselt wird
Ort der Verarbeitung
USA
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://github.com/customer-terms

Cloudflare, Inc.

101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA

Aufgabe
Speicherung verschlüsselter Datenbanksicherungen (R2)
Daten
verschlüsselte Sicherungen; Cloudflare hat keinen Schlüssel zu ihrer Entschlüsselung
Ort der Verarbeitung
der Speicherort ist nicht bestätigt, daher ist eine Speicherung außerhalb der EU möglich
Grundlage für Übermittlungen außerhalb des EWR
EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10. Juli 2023)
Datenverarbeitungsbedingungen des Anbieters
https://www.cloudflare.com/cloudflare-customer-dpa/

Die Datenbank und der Servercode ziehen nach Frankfurt, Deutschland, um. Nach Abschluss des Umzugs aktualisieren wir diesen Anhang und tragen die Änderung in die Änderungsliste ein; der Umzug ändert die Unterauftragsverarbeiter nicht.

Die Garantien für Übermittlungen (EU-US-Datenschutzrahmen oder Standardvertragsklauseln) stehen in den Datenverarbeitungsbedingungen jedes Anbieters unter dem Link neben ihm, und eine Kopie senden wir auf Anfrage an info@operitivo.com.

Keine Unterauftragsverarbeiter nach diesem Vertrag sind:

Stripe (Stripe Payments Europe, Limited), das das Abonnement für Operitivo abrechnet; für diese Daten ist die Semicolon d.o.o. Verantwortlicher (Datenschutzerklärung)

Seyfor Hrvatska d.o.o. (Minimax), das Daten als Auftragsverarbeiter des Unternehmens nach dessen eigenem Minimax-Vertrag verarbeitet, wenn das Unternehmen Minimax verbindet

der vom Unternehmen gewählte und in FiskAplikacija bestätigte Informationsvermittler für E-Rechnungen, der sein eigener Dienstleister nach seinem eigenen Vertrag ist (Artikel 58 Absatz 4 des kroatischen Fiskalisierungsgesetzes)

die Steuerverwaltung, die Rechnungsdaten zur Fiskalisierung kraft Gesetzes erhält

Google, wenn ein Nutzer seinen Google Kalender verbindet oder sich mit einem Google-Konto anmeldet; Google erhält die Daten dann nach dem eigenen Vertrag des Nutzers mit Google

Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter

  • 31. Oktober 2026: Erste Liste.

Änderungen dieses Vertrags

  • 31. Oktober 2026: erste Fassung des Vertrags.